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US-Quellensteuer sparen mit den richtigen ETFs

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Physische ETFs mit Fondsdomizil Irland und synthetische ETFs sind bei der Besteuerung im Vorteil. So sparst du US-Quellensteuer.

US-Quellensteuer sparen mit den richtigen ETFs
 
Seit der Investmentsteuerreform von 2018 werden ETFs in Deutschland weitgehend identisch besteuert. Nur bei der Behandlung von US-Quellensteuern gibt es einen großen Unterschied, den du beachten solltest. Wir erklären dir die Zusammenhänge.
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Auf Dividenden von US-Aktien zieht der amerikanische Fiskus sofort 30 Prozent Steuern ab – ein happiger Anteil. Die USA wollen auf diese Weise Erträge im eigenen Land besteuern und Steuervermeidung minimieren. Quellensteuern sind weltweit gängige Praxis. In dieser Höhe sind sie aber recht einmalig.
Wer nicht in den USA wohnt, muss im eigenen Land nochmals Steuern zahlen. Damit keine doppelte Belastung aufkommt, vereinbaren viele Länder sogenannte „Doppelbesteuerungsabkommen” (DBA) miteinander, womit Teile der von den USA eingezogenen Quellensteuern erstattet werden. Alle größeren europäischen Staaten haben mit den USA ein solches Abkommen abgeschlossen, auch die Bundesrepublik Deutschland. Anwendung findet es zum Beispiel, wenn du US-Aktien hältst. Die meisten Banken erledigen das heute automatisch, was dir viel Arbeit erspart.

Umgang mit Quellensteuern bei ETFs

Bei Fonds und ETFs werden die Quellensteuern seit Jahresbeginn 2018 durch die Investmentsteuerreform anders behandelt als zuvor. Anlegerinnen und Anleger können die Quellensteuern bei ETFs nicht mehr zurückfordern. Diese Möglichkeit bleibt nur noch den Managern konventioneller Fonds vorbehalten, die ihre Investoren kennen und nachweisen können, dass diese überwiegend aus Deutschland stammen.
Bei ETFs ist das nicht möglich, weil ETF-Anteile über die Börse gekauft und verkauft werden. Aber es gibt eine Kompensation des Fiskus: die sogenannte „Teilfreistellung” der Erträge in Höhe von 30 Prozent bei Fonds mit einem Anteil von mindestens 50 Prozent bei Aktien und 15 Prozent bei Mischfonds. Du musst bei Aktien-ETFs also nur für 70 Prozent deiner Erträge aus Dividenden und Kursgewinnen Abgeltungssteuern zahlen.
Eigentlich ist das eine tolle Sache: Mit der neuen Form der Besteuerung wird alles einfacher; die Berechnung und den Abzug der Steuer erledigt die Bank. ETFs werden weitgehend identisch besteuert, egal wo sie in Europa aufgelegt wurden, welche Abbildungsmethode sie verwenden und welche Ausschüttungspolitik sie verfolgen. Mit einem feinen, aber bedeutenden Unterschied:

ETFs aus Irland bekommen weiterhin Quellensteuern zurück

Wenn physische ETFs in Irland aufgelegt wurden, kann die Fondsgesellschaft die Hälfte der in den USA abgezogenen Quellensteuern auf Dividenden für sich reklamieren und zurückbekommen. Diese Gutschrift kommt dir zugute und drückt sich automatisch in einer besseren Wertentwicklung des ETF aus.
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Irland verfügt über ein älteres Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA als die anderen Länder im EU-Raum. Dort ist die Möglichkeit vorgesehen, dass nicht nur diejenigen, die direkt investiert sind US-Quellensteuer auf Dividenden zurückerhalten können, sondern auch Fonds.
Ein Beispiel: Liegt die Dividendenrendite eines US-ETF bei realistischen 3 Prozent, dann fallen durch die hohe Quellensteuer aus den USA bei betroffenen ETFs 0,9 Prozent davon auf Fondsebene weg. Bei in Irland aufgelegten ETFs entfallen lediglich 0,45 Prozent, und 2,55 Prozent der Dividendenrendite bleiben übrig. Die Folge: In Irland aufgelegte ETFs weisen eine bessere Wertentwicklung auf.
Diese Verbesserung in der Wertentwicklung wird – ebenso wie ausgeschüttete Dividenden auf Anlegerebene – jährlich besteuert. Trotz des Vorteils kommst du aber auch hier in den Genuss der Teilfreistellung von Erträgen in Höhe von 30 Prozent. Ein verbleibender Vorteil von rund 0,2 Prozent nach Steuern macht bereits mehr als die Gebühr für die meisten gängigen US-ETFs aus.
Noch besser gestellt bist du mit in Irland aufgelegten ETFs, wenn deine Erträge noch im Rahmen des Sparerpauschbetrags von 1.000 Euro bleiben. Dann verbleibt dir der gesamte Vorteil von 0,45 Prozent im Jahr.

US-Aktien spielen für ETFs eine große Rolle

Dieser Umstand ist keine Nebensache: Die USA sind der größte Kapitalmarkt der Welt. Folgerichtig machen US-Aktien in den meisten globalen Aktien-Indizes den Löwenanteil aus. Zum Beispiel im MSCI World, der zu über 60 Prozent aus US-Aktien besteht – obwohl weltweit 23 Märkte abgebildet werden. Hinzu kommen zahlreiche spezielle ETFs auf den US-Markt.
In Deutschland hast du derzeit eine Auswahl von rund 260 ETFs auf reine US-Indizes (Stand: 31.12.2022).

Was du bei der ETF-Auswahl beachten solltest

Die betroffenen ETFs kannst du mithilfe der justETF Suche finden.
Benachteiligt sind alle ETFs, die:
  • vor allem US-Werte im Portfolio halten
  • in Luxemburg, Deutschland oder Frankreich aufgelegt wurden
  • den Index physisch abbilden
Ob die ETFs die einbehaltenen Dividenden ausschütten oder thesaurieren, ist dabei unerheblich.
In der justETF-Datenbank finden sich derzeit 26 ETFs mit rund 15,2 Mrd. Euro verwaltetem Vermögen in US-Werten, die diesen Kriterien entsprechen (Stand: 31.12.2022).
ETFs, die den Index synthetisch nachbilden, haben diese Nachteile nicht. Solche ETFs liefern nur die Erträge aus den US-Aktien, halten die Papiere aber nicht. Eine Rechtsprechung des US-Fiskus, die 2020 in Kraft getreten ist, befreit synthetische Indexprodukte wie ETFs gänzlich von der Quellensteuerpflicht (Quelle: Section 871(m) des US Internal Revenue Code).
Viele ETF-Anbieter haben schon reagiert, bevor die Steuer-Problematik in Deutschland akut wurde. So haben Anbieter, die keine ETFs in Irland auflegen, meistens synthetische Fonds auf US-Aktien-Indizes im Programm. Das sind Namen wie Xtrackers, Lyxor oder Amundi. Selbst iShares – eher bekannt für physische Indexabbildung im großen Stil – hat aufgrund der neuen Regelung im Herbst 2020 einen synthetischen ETF auf den S&P 500 gestartet.
Andere Anbieter haben physische ETFs nach Irland verlagert, wie etwa iShares im Jahr 2016. Auch UBS hat eine eigene irische ETF-Palette, obwohl die meisten ETFs von UBS in Luxemburg aufgelegt wurden.
Von Anfang an in Irland aufgelegt wurden die ETFs der Anbieter Vanguard, Invesco, L&G, WisdomTree und Franklin Templeton.
Bei der Produktauswahl kannst du ETFs mit Quellensteuer-Nachteil von vornherein ausschließen. Diese Möglichkeiten hast du:
  1. Nur in Irland aufgelegte ETFs auswählen, wenn der ETF den Index physisch abbilden soll.
  2. Auf synthetische ETFs ausweichen, das Fondsdomizil ist dann unerheblich.
Verwenden betroffene ETFs einen gängigen Index wie den MSCI World, gibt es meist bessere Alternativen.

Was, wenn du schon in einen betroffenen ETF investiert bist?

Wenn du bereits einen betroffenen ETF in dein Portfolio gekauft hast, solltest du abschätzen, ob der Steuervorteil eines anderen ETF die Kosten für eine Umschichtung tatsächlich rechtfertigt. Als besonders günstig am Markt haben sich in den letzten Jahren vor allem sogenannte Neobroker wie Scalable Capital oder Trade Republic behaupten können. Neben den Kosten solltest du auch steuerliche Effekte abwägen. Dabei solltest du natürlich auch beachten, ob es sich bei deinem Bestand um steuerlich bevorteilte „Altbestände” handelt. Für diese Positionen gewährt die Investmentsteuerreform einen Freibetrag von 100.000 Euro auf Kurserträge (gerechnet ab dem 01.01.2018).
Willst du den ETF noch für viele Jahre im Portfolio halten, kann sich der Vorteil am Ende auf einige Prozent belaufen.
Als Alternative zum Komplettverkauf des aktuellen Bestands kannst du bei zukünftigen Aufstockungen dieser Positionen auf ETFs mit Quellensteuer-Vorteil setzen. Auf diese Weise reduzierst du die steuerlichen Nachteile, hast am Ende aber mehrere ETFs mit dem gleichen Anlageziel im Depot.
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