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Umgang mit Quellensteuern bei ETFs
Bei Fonds und ETFs werden die Quellensteuern seit Jahresbeginn 2018 durch die Investmentsteuerreform anders behandelt als zuvor. Anlegerinnen und Anleger können die Quellensteuern bei ETFs nicht mehr zurückfordern. Diese Möglichkeit bleibt nur noch den Managern konventioneller Fonds vorbehalten, die ihre Investoren kennen und nachweisen können, dass diese überwiegend aus Deutschland stammen. Bei ETFs ist das nicht möglich, weil ETF-Anteile über die Börse gekauft und verkauft werden. Aber es gibt eine Kompensation des Fiskus: die sogenannte „Teilfreistellung” der Erträge in Höhe von 30 Prozent bei Fonds mit einem Anteil von mindestens 50 Prozent bei Aktien und 15 Prozent bei Mischfonds. Du musst bei Aktien-ETFs also nur für 70 Prozent deiner Erträge aus Dividenden und Kursgewinnen Abgeltungssteuern zahlen. Eigentlich ist das eine tolle Sache: Mit der neuen Form der Besteuerung wird alles einfacher; die Berechnung und den Abzug der Steuer erledigt die Bank. ETFs werden weitgehend identisch besteuert, egal wo sie in Europa aufgelegt wurden, welche Abbildungsmethode sie verwenden und welche Ausschüttungspolitik sie verfolgen. Mit einem feinen, aber bedeutenden Unterschied:ETFs aus Irland bekommen weiterhin Quellensteuern zurück
Wenn physische ETFs in Irland aufgelegt wurden, kann die Fondsgesellschaft die Hälfte der in den USA abgezogenen Quellensteuern auf Dividenden für sich reklamieren und zurückbekommen. Diese Gutschrift kommt dir zugute und drückt sich automatisch in einer besseren Wertentwicklung des ETF aus. Irland verfügt über ein älteres Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA als die anderen Länder im EU-Raum. Dort ist die Möglichkeit vorgesehen, dass nicht nur diejenigen, die direkt investiert sind US-Quellensteuer auf Dividenden zurückerhalten können, sondern auch Fonds. Ein Beispiel: Liegt die Dividendenrendite eines US-ETF bei realistischen 3 Prozent, dann fallen durch die hohe Quellensteuer aus den USA bei betroffenen ETFs 0,9 Prozent davon auf Fondsebene weg. Bei in Irland aufgelegten ETFs entfallen lediglich 0,45 Prozent, und 2,55 Prozent der Dividendenrendite bleiben übrig. Die Folge: In Irland aufgelegte ETFs weisen eine bessere Wertentwicklung auf. Diese Verbesserung in der Wertentwicklung wird – ebenso wie ausgeschüttete Dividenden auf Anlegerebene – jährlich besteuert. Trotz des Vorteils kommst du aber auch hier in den Genuss der Teilfreistellung von Erträgen in Höhe von 30 Prozent. Ein verbleibender Vorteil von rund 0,2 Prozent nach Steuern macht bereits mehr als die Gebühr für die meisten gängigen US-ETFs aus. Noch besser gestellt bist du mit in Irland aufgelegten ETFs, wenn deine Erträge noch im Rahmen des Sparerpauschbetrags von 1.000 Euro bleiben. Dann verbleibt dir der gesamte Vorteil von 0,45 Prozent im Jahr.US-Aktien spielen für ETFs eine große Rolle
Dieser Umstand ist keine Nebensache: Die USA sind der größte Kapitalmarkt der Welt. Folgerichtig machen US-Aktien in den meisten globalen Aktien-Indizes den Löwenanteil aus. Zum Beispiel im MSCI World, der zu über 60 Prozent aus US-Aktien besteht – obwohl weltweit 23 Märkte abgebildet werden. Hinzu kommen zahlreiche spezielle ETFs auf den US-Markt. In Deutschland hast du derzeit eine Auswahl von rund 260 ETFs auf reine US-Indizes (Stand: 31.12.2022).Was du bei der ETF-Auswahl beachten solltest
Die betroffenen ETFs kannst du mithilfe der justETF Suche finden. Benachteiligt sind alle ETFs, die:- vor allem US-Werte im Portfolio halten
- in Luxemburg, Deutschland oder Frankreich aufgelegt wurden
- den Index physisch abbilden
- Nur in Irland aufgelegte ETFs auswählen, wenn der ETF den Index physisch abbilden soll.
- Auf synthetische ETFs ausweichen, das Fondsdomizil ist dann unerheblich.