Mit diesen drei Tipps Steuervorteile ernten
1. Sparerpauschbetrag clever aufteilen
Wie allen steht auch dir der Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr zu. Auf jegliche Kapitalerträge bis zu dieser Summe musst du also keinerlei Steuern zahlen. Daher solltest du darauf achten, deinen Sparerpauschbetrag clever aufzuteilen. Hast du beispielsweise mehrere Depots und Konten, mit denen du Kapitalerträge erwirtschaftest, macht es Sinn, zu prüfen, wo Optimierungspotenziale schlummern. Teile deinen Freistellungsauftrag am besten so auf, dass du ihn bei jeder Bank ausnutzt – wenn du den Sparerpauschbetrag für das laufende Jahr nicht vollständig in Anspruch nimmst, verfällt der restliche Betrag. Alternativ kannst du deinen Sparerpauschbetrag auch in deiner Steuererklärung geltend machen.justETF Tipp: Schon gewusst? Seit 2023 beträgt der Sparerpauschbetrag statt 801 Euro 1.000 Euro pro Person.
2. Gewinne mitnehmen und Steuern sparen
Was aber, wenn du deinen Freibetrag in einem Jahr noch nicht ausgeschöpft bekommst? Auch hierfür haben wir einen Tipp: Verkaufe einfach deine ETF-Anteile! Nein, keine Sorge, natürlich nicht auf Dauer, sondern nur kurz, um etwaige Kursgewinne steuerlich zu realisieren. Solltest du Buchgewinne mit deinem ETF gemacht haben, kannst du durch einen solchen (Teil-)Verkauf deinen Freistellungsauftrag noch besser ausnutzen und verschenkst keine Steuervorteile. Denn der Sparerpauschbetrag für das laufende Jahr ist nicht aufs folgende Jahr übertragbar. Nachdem du deine Gewinne realisiert hast, kaufst du die gleiche Anzahl an ETF-Anteilen einfach direkt wieder ein. Warum? Die dabei realisierten Gewinne sind dank des Sparerpauschbetrags heute steuerfrei und fallen in der Zukunft nicht mehr steuerlich ins Gewicht, da beim zukünftigen Verkauf der nachgekauften Anteile der aktuelle, höhere Einstiegskurs als Grundlage für die Gewinnermittlung verwendet wird. Du reduzierst also deine zukünftige Steuerlast, während die gegenwärtige gleich bleibt – keine schlechte Idee, oder? Denk außerdem daran, dass sich die aktuelle Steuergesetzgebung jederzeit ändern kann und zukünftig womöglich auch höhere Steuersätze für Kapitalerträge zu zahlen sein werden.3. Verlustverrechnungstopf nutzen
Solltest du Buchverluste (also unrealisierte Verluste) auf ETF-Bestände haben, könnte es Sinn machen, diese Verluste zu realisieren, um sie mit Gewinnen oder Ausschüttungen aus anderen ETFs zu verrechnen. Dein Broker führt dafür einen sogenannten Verlustverrechnungstopf. Hast du in einem Jahr mehr Verluste als Gewinne im Depot realisiert, so ist der Verlustverrechnungstopf im negativen Bereich und du kannst diesen Verlust auch in das kommende Jahr "vortragen" – also übernehmen und dann mit zukünftigen Gewinnen verrechnen.justETF Tipp: Die Verlustverrechnung funktioniert übrigens auch mit mehreren Depots. Hast du beispielsweise ein Zweitdepot, mit dem du Verluste realisiert hast, kannst du dir diese Verluste durch deinen Broker mit einer "Verlustbescheinigung" bestätigen lassen. Diese Verluste lassen sich dann über die Steuererklärung (Anlage KAP) mit den Gewinnen aus einem anderen Depot verrechnen.
Extra Tipp: Vorabpauschale mit unserem ETF Steuerrechner selbst berechnen
Und noch ein Hinweis für den Fall, dass du Fan von thesaurierenden ETFs bist. Durch die Vorabpauschale fallen Anfang des kommenden Jahres für das jeweils letzte Börsenjahr Steuern auf eben diese Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs an. In unserem Artikel zum Thema zeigen wir dir, wie du die Vorabpauschale selbst berechnest. Mit unserem ETF Steuerrechner kannst du die Vorabpauschale für deine ETFs auch ganz einfach selbst berechnen.justETF Tipp: Einen Überblick zum Thema findest du in unserem Artikel ETF und Steuern: alle Steueraspekte im Überblick.
Deine Checkliste zum Steuersparen
Achte vor dem Jahreswechsel am besten auf folgende Punkte, um nicht unnötig viele Steuern zu zahlen – denn auch Steuern sind eine Art von Kosten und beim ETF-Investieren versuchen wir diese nach Möglichkeit immer so gering wie möglich zu halten. Sodass für dich am Ende am meisten übrig bleibt!- Freistellungsaufträge bei deinen Banken steuerlich sinnvoll aufteilen
- Sparerpauschbetrag ausnutzen. Ggf. Gewinne durch ETF-Teilverkäufe realisieren
- Verlustverrechnungstopf nutzen (Verluste mit Gewinnen verrechnen)
Disclaimer
Die steuerlichen Ausführungen basieren auf unserem Verständnis der derzeit bekannten deutschen Rechtslage für deutsche Anlegerinnen und Anleger. Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung nicht ändert. Solche Änderungen können auch rückwirkend eingeführt werden und die beschriebenen steuerlichen Folgen nachteilig beeinflussen. Wir erheben nicht den Anspruch, in dieser Zusammenfassung sämtliche steuerlichen Aspekte zu behandeln, die aufgrund von persönlichen Umständen jedes einzelnen Anlegers von Bedeutung sein könnten. Wir empfehlen dir daher, dich von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe über die steuerlichen Folgen des Erwerbs, des Haltens oder der Veräußerung von Investmentanteilen beraten zu lassen.
Die steuerlichen Ausführungen basieren auf unserem Verständnis der derzeit bekannten deutschen Rechtslage für deutsche Anlegerinnen und Anleger. Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung nicht ändert. Solche Änderungen können auch rückwirkend eingeführt werden und die beschriebenen steuerlichen Folgen nachteilig beeinflussen. Wir erheben nicht den Anspruch, in dieser Zusammenfassung sämtliche steuerlichen Aspekte zu behandeln, die aufgrund von persönlichen Umständen jedes einzelnen Anlegers von Bedeutung sein könnten. Wir empfehlen dir daher, dich von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe über die steuerlichen Folgen des Erwerbs, des Haltens oder der Veräußerung von Investmentanteilen beraten zu lassen.