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So lohnt sich VL-Sparen mit ETFs

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20 Millionen Deutsche haben Anspruch auf sogenannte „Vermögenswirksame Leistungen” (VL). Dabei zahlt der Arbeitgeber zusätzliches Geld in einen VL-Vertrag. Wie du vermögenswirksame Leistungen anlegen und VL-Sparen mit einer Geldanlage in ETFs verknüpfen kannst

So lohnt sich VL-Sparen mit ETFs
 
40 Euro pro Monat vom Arbeitgeber geschenkt bekommen – das ist kein Hirngespinst, sondern nennt sich „vermögenswirksame Leistungen” (kurz VL). VL-Sparen dient dem langfristigen Vermögensaufbau. Viele Deutsche wissen allerdings gar nicht, dass diese Zahlungen für etliche Berufe tatsächlich im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag garantiert sind.
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VL-Sparen: Was ist das genau?

Im Rahmen eines VL-Vertrags zahlt der Arbeitgeber jeden Monat in einen von dir abgeschlossenen VL-fähigen Vertrag vermögenswirksame Leistungen ein, zum Beispiel einen Bausparvertrag oder einen Fondssparvertrag, und unterstützt dich so beim langfristigen Vermögensaufbau. Im Prinzip wirkt es wie eine Erhöhung des Bruttogehalts, die erst eintritt, wenn du aktiv danach fragst.
VL-Verträge laufen in der Regel sieben Jahre: Der Arbeitgeber zahlt sechs Jahre lang vermögenswirksame Leistungen ein, ein weiteres Jahr bleibt das Vermögen in deinem VL Depot gesperrt. Erst danach hast du Zugriff auf das angesparte Geld. Aber welche Verträge sind überhaupt VL-fähig? Grundsätzlich kannst du deinen Arbeitgeber in Bausparverträge, Tilgungspläne für Baufinanzierungen, Banksparpläne oder Fondssparpläne einzahlen lassen. Die meisten Banken und Bausparkassen haben spezielle Angebote, um vermögenswirksame Leistungen anzulegen.

Den richtigen VL-Vertrag finden

Stehen dir vermögenswirksame Leistungen zu, solltest du diese nicht ungenutzt verstreichen lassen, denn du kannst im Nachhinein keine Nachzahlung verlangen. Je nach Tarif- oder Arbeitsvertrag stehen dir bis zu 40 Euro pro Monat zu. Auf das Jahr hochgerechnet erhältst du so bis zu 480 Euro zusätzlich. Sollte dein Arbeitgeber weniger als 40 Euro einzahlen, kannst du aus eigener Tasche aufstocken.
Welche Form des VL-Vertrags ist für dich am sinnvollsten? Die Verträge mit den Aussichten auf die höchsten Erträge sind VL-Fondssparpläne. Wie bei klassischen Fondssparplänen zahlst du jeden Monat einen bestimmten Betrag in einen von dir ausgewählten Fonds ein.
Aufgrund der durchschnittlich höheren Rendite-Erwartung, geringeren Kosten und weiteren Vorteile von ETFs lohnt es sich allerdings, die vermögenswirksamen Leistungen in einem ETF Sparplan anzulegen.
Unser Tipp: Eröffne im Dezember einen VL-ETF Sparplan, da das abgelaufene Jahr dann bereits als volles Vertragsjahr angerechnet wird. So musst du im siebten Jahr nur einen Monat warten, bevor du über dein Geld verfügen kannst.

Staatliche Zusatzleistungen für Geringverdiener

Es ist schon eine schöne Sache, vom Arbeitgeber bis zu 480 Euro im Jahr zusätzlich zu bekommen, die dann auch noch automatisch in einen ETF investiert werden. Doch die Sache wird noch besser: Wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, du also Geringverdiener bist, erhältst du zusätzlich eine Förderung vom Staat, die sogenannte „Arbeitnehmersparzulage”.
Sollte dein zu versteuerndes Einkommen unter Einbeziehung aller Freibeträge weniger als 20.000 Euro im Jahr betragen, hast du Anspruch auf eine zusätzliche Förderung von 20 Prozent jährlich auf dein angespartes Geld, maximal jedoch 80 Euro. Damit ist die Bedingung für maximale Förderung bereits ab einer monatlichen Rate von 33 Euro erfüllt. Für Eheleute gilt jeweils die doppelte Summe.
Das Finanzamt überweist die Arbeitnehmersparzulage allerdings erst mit Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren. Innerhalb des Anlagezeitraums wird sie also nicht mitverzinst. Der beliebte Zinseszinseffekt bleibt aus.

Vermögenswirksame Leistungen anlegen mit ETFs bei finvesto und der FNZ Bank

Wo kannst du einen VL-Vertrag mit ETFs aufsetzen? In Deutschland kannst du über die Anbietern finvesto, Oskar und FNZ (ehemals ebase) ganz einfach online ein Depot zum VL-Sparen mit ETFs eröffnen. Die britische FNZ Group kaufte die VL-Sparte der Commerzbank-Tochter comdirect unter dem Namen ebase und bietet diese Dienstleistungen nun unter dem Namen FNZ Bank an. Auch das Angebot finvesto gehört inzwischen zur FNZ Group. Die Gebühren für Depotverwaltung und Sparplan-Ausführung sind etwas höher als bei einem klassischen ETF Sparplan. Da du aber deutlich mehr Geld verlierst, wenn du gar nicht investierst, ist das ein verschmerzbares Übel.
Die Konditionen von finvesto und der FNZ Bank im Überblick:
  • finvesto: 10 EUR für Depotführung pro Jahr, zusätzliche Depotgebühren für weitere ETFs
  • FNZ: 12 EUR für Depotführung pro Jahr
  • volumenabhängige Kaufgebühr von 0,2%
  • 748 ETFs VL-sparplanfähig, davon knapp 600 VL-Zulagen-berechtigt (Stand: 11/2024)
Insgesamt stehen dir je nach Anbieter knapp 750 ETFs für VL-Sparen zur Verfügung. Diese decken alle wichtigen Indizes zum langfristigen Sparen wie den breit gestreuten MSCI World ab. Doch Vorsicht: Nicht jeder der ETFs ist auch berechtigt für VL-Zulagen. Achte also bei deiner ETF-Auswahl darauf, wenn du in den Genuss der staatlichen Förderung kommen möchtest. 
Wenn du Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen hast, ist ein VL-ETF Sparplan eine sinnvolle Ergänzung zu bereits bestehenden ETF Sparplänen und unterstützt dich beim langfristigen Vermögensaufbau. Übrigens arbeitet die FNZ Bank weiterhin mit bekannten Online Brokern wie der comdirect zusammen.

ETF Sparplan vs. VL-Sparen mit ETFs

Die Alternative zum VL-Sparen sind ETF Sparpläne. Wenn du also mehr Geld sparen möchtest beziehungsweise keinen Anspruch auf VL-Sparen hast, ist dies eine sehr gute Alternative.
Im direkten Vergleich punkten ETF Sparpläne mit einer deutlich höheren Auswahl an verfügbaren Produkten. Des Weiteren fallen für ETF Sparpläne keine oder nur geringere Kosten an. In der Regel ist die Depotführung kostenlos.
Auch im Bereich der Flexibilität schneiden ETF Sparpläne besser als das VL-Sparen ab. Deine Sparrate ist nach oben offen und kann beliebig angepasst werden. Außerdem kannst du die besparten ETFs jederzeit problemlos wieder verkaufen. ETF Sparpläne kannst du bei einigen Brokern bereits ab 25 Euro starten. Beim VL-Sparen gibt es keinen Mindestbetrag, jedoch machen fixe Depotgebühren das Sparen für Kleinstbeträge unattraktiv.
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Steuerlich unterscheiden sich die beiden Sparformen nicht. In beiden Fällen wird das versteuerte Einkommen dazu genutzt, um Vermögen aufzubauen. Die dabei erzielten Gewinne musst du als Anleger in beiden Fällen versteuern. Du solltest daher darauf achten, dass du auch beim VL-Sparen einen ausreichenden Freibetrag hinterlegst.

ETF Sparpläne als sinnvolle Ergänzung zum VL-Sparen

VL-Sparpläne gehören zu den beliebtesten Zusatzleistungen für Arbeitnehmer. Wenn dir vermögenswirksame Leistungen zustehen, verschenke das Geld nicht. VL-Sparen bietet sich insbesondere für Geringverdiener mit Anspruch auf staatliche Förderung an. Leider sind aber nur kleine Beträge möglich. Wenn du weiteren Bedarf hast zu sparen, decke diesen am besten mit ETF Sparplänen ab. Einen Überblick der Angebote findest du in unserem Sparplan Vergleich.

ETF Sparplan vs. VL-Sparen mit ETFs

Kategorie ETF Sparplan VL-Sparen mit ETFs
Anbieter Online Broker, Filialbanken, Fondsbanken finvesto und FNZ (abwickelnde Bank: FNZ Bank)  
Anzahl sparplanfähiger ETFs über 2.500 ETFs 748 ETFs (597 VL-Zulagen-berechtigt)
Kaufgebühr pro Sparrate 0% - 2,5%
kostenlose Aktionsangebote bei vielen Online Brokern
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Depotführung i. d. R. kostenlos finvesto: 10 EUR pro Jahr, für weitere ETFs normale Depotgebühren
FNZ Bank: 12 EUR pro Jahr (3 Euro pro Quartal)
Wer zahlt ein? Anleger Arbeitgeber (Aufstockung durch Arbeitnehmer möglich)
Verkaufsmöglichkeit jederzeit nach 7 Jahren
Anpassung der Sparrate jederzeit jederzeit (Änderung des Tarifvertrags, Aufstockung)
Mindestbetrag pro Sparrate ab 1 EUR (abhängig von Bank)  
Maximalbetrag pro Sparrate i. d. R. keine Begrenzung 40 EUR pro Monat
Staatliche Förderung möglich    in Form der Arbeitnehmersparzulage zum Ende der Laufzeit (20% der jährlichen Sparsumme, maximal 80 EUR pro Jahr)
Besteuerung der Kapitalerträge Abgeltungsteuer (Sparerpauschbetrag findet Anwendung) Abgeltungsteuer (Sparerpauschbetrag findet Anwendung)
Quelle: justETF Research; Stand: 11/2024
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