Die Rechtslage bei ETFs – Das UCITS-Regelwerk

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Warum der grösste Teil aller am Markt gehandelten ETFs sich als UCITS-konform bezeichnet und was dies für dich bedeutet

Die Rechtslage bei ETFs – Das UCITS-Regelwerk
 
  • Level: Für Fortgeschrittene
  • Lesedauer: 6 Minuten
Was dich in diesem Artikel erwartet

Was bedeutet UCITS bei ETFs?

Alle Fonds, die der UCITS-Richtlinie folgen, versprechen, dass sie mit den geltenden rechtlichen Vorgaben und hohen Qualitätsanforderungen der Europäischen Union in Einklang stehen. Das Pendant im Deutschen ist der „Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“ (OGAW). Hier wie dort geht es um den Schutz der Anleger vor untauglichen Finanzinstrumenten. Das UCITS Regelwerk wird in regelmäßigen Abständen überarbeitet, um sicherzustellen, dass die Richtlinien den Anforderungen der sich stetig weiterentwickelnden Finanzmärkte gerecht werden.

Rund 75 Prozent aller ETFs werden UCITS-konform aufgelegt

Hinter dem recht bürokratisch klingenden Namen „Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities“, kurz UCITS, verbirgt sich ein System von Sicherheitsstandards, die von allen entsprechend aufgelegten ETFs erfüllt werden müssen. Diese haben ein so hohes Ansehen, dass rund 75 Prozent der Anleger in Fonds mit diesem Qualitätsmerkmal investieren.

Welche Merkmale gelten bei UCITS ETFs?

1. Mindestdiversifikation soll Risiken mindern

Ein entsprechender ETF muss eine ausreichende Diversifikation aufweisen. Keiner der einzelnen Bestandteile darf einen Anteil von mehr als 20 Prozent am sogenannten Nettoinventarwert (Englisch: Net Asset Value oder kurz „NAV“) des betreffenden Fonds aufweisen. Nur unter außergewöhnlichen Marktbedingungen kann dieser Anteil ausnahmsweise bis zu 35 Prozent betragen.

2. Kein Emittentenrisiko

Vermögenswerte eines UCITS-konformen ETFs sind streng von denen des Fondsauflegers bei einer unabhängigen Depotbank getrennt aufzubewahren und zu überwachen. Dies stellt sicher, dass im Falle von Zahlungsschwierigkeiten oder gar einer Insolvenz des Emittenten das investierte Kundenvermögen nicht zur Begleichung der Anbieter-Verpflichtungen herangezogen werden kann. Denn es gehört wie bei traditionellen Fonds zum sogenannten Sondervermögen.

3. Liquiditätsgarantie und keine Laufzeitbegrenzung

Weiterhin verlangen die UCITS-Richtlinien, dass ETFs jederzeit eine ausreichende Liquidität aufweisen und keine Laufzeitbegrenzung festgelegt wird. Damit soll sichergestellt werden, dass Anleger ihre Einlagen jederzeit wieder abziehen können. Sollte beispielsweise der Aktienhandel an der Börse unterbrochen werden, weil es zu Tumulten am Markt oder sogar zu einem Börsencrash kommt, können Anleger ihren Broker dazu anhalten, die ihnen über den ETF gehörenden Bestandteile des Fonds direkt beim ETF-Anbieter einzuziehen.

4. Besondere Einschränkungen und Sicherheitsanforderungen beim Einsatz von Finanzderivaten

Vereinzelt nutzen ETFs Finanzderivate zur Absicherung bestehender Positionen („Hedging“) zum Beispiel gegen Kursverluste, um einen bestimmten Index kostengünstiger abzubilden oder über eine vorübergehende Wertpapierleihe zusätzliche Erträge zu erwirtschaften. Die hierbei eingenommenen Provisionen und Kostenvorteile ermöglichen überhaupt erst die Existenz sogenannter künstlicher oder synthetischer ETFs. Daraus kann sich ein entsprechendes Kontrahentenrisiko ergeben. Denn die Gegenseite, in der Regel ein größeres Finanzinstitut,  könnte daran scheitern, die getroffenen Vereinbarungen zu erfüllen. Nach den UCITS-Richtlinien ist daher das Risiko für jede involvierte Gegenpartei auf maximal 10 Prozent des dabei eingesetzten Betrags begrenzt.
Darüber hinaus  sind ETF-Manager beim Eingehen von Derivatgeschäften an die Einhaltung zusätzlicher Regeln gebunden, bei denen es etwa um die Art und Höhe hinterlegter Sicherheiten geht. Eine weitere Bestimmung besagt, dass die Fonds an Handelstagen einen Wert von mindestens 90 Prozent des jeweiligen NAV aufweisen müssen.

Hohe Transparenzanforderungen sollen Anleger schützen

Für den Anleger erleichtert die Unterstellung eines ETFs unter das UCITS-Regelwerk seine Auswahl.  Denn die Richtlinien garantieren, dass bestimmte Transparenz-Mindeststandards erfüllt werden. So müssen Anbieter ihm Folgendes zugänglich machen:
  • eine umfassende Produktbroschüre
  • Jahres- und Halbjahresberichte
  • wesentliche Anlegerinformationen (engl.: „Key Investor Information Document“, KIID)
Ein weiterer Vorteil UCITS-konformer Fonds besteht darin, dass deren Zulassung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nur mit geringem behördlichen Aufwand verbunden und daher sehr kostengünstig ist. Da die Vermarktung und der Verkauf eines entsprechenden ETFs über alle europäischen Ländergrenzen hinweg möglich sind, steht dem Anleger eine große Auswahl passender ETFs zur Verfügung.

ETCs und ETNs als nicht-UCITS-konforme Produkte

ETFs sind nur ein Teil der börsengehandelten Produkte (Exchange Traded Products, kurz ETPs). Sie sind eng verwandt mit börsengehandelten Rohstoffen (Exchange Traded Commodities, kurz ETCs) einerseits und börsengehandelten Inhaberschuldverschreibungen (Exchange Traded Notes, kurz ETNs) andererseits.
Weder ETCs noch ETNs sind UCITS-konform. Sie unterstehen also nicht den oben erwähnten Standards, weil es sich eben nicht um Fonds, sondern Schuldverschreibungen handelt. Dies befähigt ETCs und ETNs, in Basiswerte investieren zu können, die für ETFs nicht in Frage kommen. Damit entfallen zugleich  die Sicherheiten, auf die sich Anleger bei Angeboten verlassen können, die nach UCITS-Richtlinien offeriert werden.

Merkmale von ETCs & ETN-Produkten

  • ETCs sind den ETFs ähnlich, allerdings beziehen sie sich nicht auf Indizes und Einzelaktien, sondern bilden Wertentwicklungen an den Rohstoffmärkten ab. Außerdem denkbar sind Spekulationen auf eine bestimmte Währung oder auf ein Währungspaar x/y. Diese Produkte können in vollem Umfang einem Gegenparteirisiko ausgesetzt sein, da sie in Form von Schuldverschreibungen emittiert sind. Sie kommen daher eher für besonders erfahrene Anleger in Frage.
  • ETNs hingegen sind ihrer Form nach Bank-Schuldverschreibungen (meist von Großbanken), die als Wertpapiere an der Börse gehandelt werden. ETNs folgen zwar bestimmten Indizes vergleichbar einem ETF, allerdings ohne dass Herausgeber die zugrundeliegenden Basiswerte physisch besitzen. ETNs gelten daher als besonders riskant. Hauptgrund dafür ist die 100-prozentige Abhängigkeit von der Kreditwürdigkeit der emittierenden Banken. Ein Sicherheitsnetz ist in der Regel nicht vorgesehen.

Vorsicht bei Hinweisen auf UCITS-geeignete Fonds

Dass bei den beiden zuletzt genannten Produktkategorien mitunter Hinweise wie „UCITS-geeignet“ auftauchen, sollte nicht missverstanden werden: Das sind keinesfalls echte UCITS-Fonds. Mit dem Begriff „geeignet“ ist vielmehr gemeint, dass Anleger in diesem Umfeld in einer Weise investieren können, wie es eben bei UCITS-konformen Fonds aus dem ETF-Bereich gängige Praxis ist.
Wissen sollten potentielle Anleger letzten Endes auch, dass nicht jeder börsengehandelte Fonds faktisch ein UCITS-ETF ist. Fehlt der explizite UCITS-Zusatz im Produktnamen, kann dies bedeuten, dass Fonds von Anbietern aus den USA, der Schweiz oder anderen Staaten stammen. Diese stimmen nicht zwingend mit den Richtlinien überein.

UCITS Zeitleiste

Das UCITS Regelwerk hat sich über die Jahre immer weiterentwickelt.
1985 UCITS I Erarbeitung eines gemeinsamen Regelwerks, um einen Zugang zu einem grenzübergreifenden Investmentfonds-Vertrieb zu ermöglichen.
1994 UCITS II Eine politische Sackgasse führt dazu, dass das geplante Regelwerk „verwaist“.
2002 UCITS III Vergrößerung des Angebots an geeigneter Investments und verschärfte Standards im Bereich des Risikomanagements.
2011 UCITS IV Einführung des „Key Investor Information Document“ (KIID), Zulassung eines grenzübergreifenden Fonds-Managements für ETFs bzw. deren Anbieter.
2016 UCITS V Erneute Verschärfung der Regeln im Hinblick auf eine sichere Asset-Aufbewahrung als Grundvoraussetzung für Investments.
 
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