Kostentransparenz vor und nach dem Kauf
Die neuen Regularien erfordern, dass Broker ihren Kunden vor dem Kauf alle evtl. anfallenden Kosten in einem detaillierten Kostenausweis darlegen. Folgende Angaben sollten darin enthalten sein:- Kosten für den Kauf
- Kosten für die Halteperiode
- Kosten für den Verkauf
Wenn ein Broker die anfallenden Kosten noch nicht mit Sicherheit angeben kann, muss er sie schätzen und diese Schätzung nach dem Kauf ggf. auf den korrekten Betrag korrigieren.
Auch in der Zeit nach dem Wertpapierkauf steht Anlegern eine detaillierte Kostenaufstellung zu. Eine genaue Form ist dabei nicht vorgeschrieben, allein der zeitliche Rahmen ist definiert: Die Angaben müssen „regelmäßig”, mind. aber jährlich während der Haltedauer zugehen.
Offenlegung von Zuwendungen
Noch eine Verbesserung sorgt für mehr Durchblick: Außer den Kosten muss der Broker ab sofort auch offenlegen, was er an einer Order verdient. Manche Banken und Börsen zahlen den Brokern bspw. eine Provision, wenn Orders bei ihnen ausgeführt werden. Diese Zuwendungen müssen darauf ausgelegt sein, die Qualität der Serviceleistungen, die für den Kunden erbracht werden, zu verbessern. Des Weiteren muss der Broker den Kunden über den genauen Betrag der Zuwendung unterrichten, den er bekommen oder gewährt hat. Broker können die erhaltenen Zuwendungen also nicht mehr als Gewinn vereinnahmen, ohne sie ausführlich zu deklarieren.Die Verflechtungen von Brokern und Börsen bzw. Direkthandelspartnern werden nun offengelegt und Kunden können sich selbst ein Bild davon machen, warum ihnen bestimmte Börsen empfohlen oder warum sie vorausgewählt werden. Erhalten Broker fortlaufend Zuwendungen, müssen sie diese einmal im Jahr offenlegen.
Freiheiten bei der Umsetzung durch den Online Broker
Wie die Broker den Kostenausweis realisieren, bleibt im Wesentlichen ihnen überlassen. Das Gesetz erlaubt dabei ausdrücklich auch eine standardisierte Darstellung, die nichts mit dem Produkt der Wahl zu tun hat. Während es manche Broker bei standardisierten Kostenausweisen belassen, erhalten Anleger bei anderen vor jeder Transaktion einen detaillierten Ausweis aller zu erwartenden und evtl. Kosten. Auf Kundenwunsch muss aber immer eine Einzeldarstellung erfolgen.Auch bei der Darstellung der Zuwendungen ist das Bild gemischt: Das Wertpapier-Handelsgesetz fordert eine Darstellung in „umfassender, zutreffender und unmissverständlicher” Weise. Bei unserer Überprüfung der einzelnen Online Broker konnten comdirect und die onvista bank mit besonders kundenfreundlicher Darstellung punkten. Andere Broker wie die Consorsbank und flatex arbeiten mit Beispielen, statt Angaben zum konkreten Wertpapier zu geben.
Unser Tipp: Achten Sie beim Ordern gezielt auf entsprechende Hinweis-Links, hinter denen sich Informationen über die Zuwendungen verbergen.
Pluspunkt für ETFs – Auswirkungen der Reform
Wenn Sie bisher noch nicht vollständig von ETFs überzeugt waren, dann werden Sie es spätestens durch diese Reform sein. Sie können zukünftig vor dem Kauf abschätzen, welche Kosten anfallen und wie sich diese auf die Rendite auswirken. Dank erhöhter Transparenz mit Offenlegung des Kostenausweises wird auch klar, welche Zahlungsströme beim Kauf und Besitz aktiv gemanagter Investmentfonds fließen. Sie bekommen nicht nur einen Eindruck davon, wie sich die Kauf- und Haltekosten eines aktiven Fonds gegenüber eines ETF verhalten, sondern auch, warum Bankberater ETFs auch weiterhin nicht empfehlen werden: Die Provisionen, die sie im Vergleich zu ETFs für aktive Fonds erhalten, sind einfach zu verlockend.Unser Fazit: ETFs bleiben die kostengünstige Alternative zu aktiven Fonds. Durch den neuen Kostenausweis wird dies offensichtlicher denn je.