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MiFID II: Die Zielmarktdefinition und ihre Bedeutung für ETF-Anleger

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Fondsanbieter müssen seit Jahresbeginn 2018 mit einer sogenannten Zielmarktdefinition erklären, für wen ihr Produkt geeignet ist. Welche Konsequenzen das für Sie als ETF-Anleger hat.

MiFID II: Die Zielmarktdefinition und ihre Bedeutung für ETF-Anleger
 
Die am 3. Januar 2018 in Kraft getretene Finanzmarktrichtlinie MiFID II soll den Anlegerschutz für Privatanleger verbessern. Ein Teil dieser Richtlinie sieht vor, dass Produktanbieter von Vornherein festlegen müssen, für wen ihr Produkt geeignet ist. Der Fachbegriff dafür lautet „Zielmarktdefinition”. So sollen Missverständnisse und falsche Anreize für den Fondsvertrieb vermieden werden. Die Regeln gelten für alle Finanzprodukte, also auch für ETFs und ETCs.
 

Kriterien der Zielmarktdefinition

Die Zielmarktdefinition ist kein einzelner Indikator, sondern besteht aus fünf Kriterien, nach denen die Anbieter ihre Produkte jeweils auf ihre Eignung überprüfen müssen. Das sind:
 
  • Art des Anlegers
  • Kenntnisse und Erfahrungen des Anlegers
  • Tragfähigkeit im Falle von Verlusten
  • Risikotoleranz des Anlegers
  • Spezielle Anlageziele und Bedürfnisse

Art des Anlegers: Privatanleger oder institutioneller Anleger

Der Schutz von MiFID II gilt vor allem für Privatanleger. Institutionelle Anleger müssen eine Lizenz nachweisen, die von der Finanzaufsicht überwacht wird und dürfen in wesentlich mehr Instrumente investieren.
 

Kenntnisse und Erfahrungen des Anlegers

Hat der Anleger Basis-, erweiterte oder umfangreiche beziehungsweise spezielle Kenntnisse? Jedes Produkt stellt unterschiedliche Anforderungen an den Anleger. Ein DAX-ETF ist einfacher zu handhaben als eine Put-Option auf den DAX. Diese Abfrage erleichtert die Einschätzung für die Bank.
 

Tragfähigkeit im Falle von Verlusten

Welche Verluste kann der Anleger verkraften? Im schlimmsten Fall drohen sogar ein Totalverlust sowie darüber hinausgehende Verpflichtungen. Je nach finanzieller Situation des Anlegers kann dieser die Verluste leicht oder nur schwer verkraften. Manche Finanzinstrumente sowie Optionen können über den Totalverlust hinaus Zahlungsverpflichtungen auslösen.
 

Risikotoleranz des Anlegers

Welche persönliche Einstellung hat der Anleger zu Risiken? Die Bewertung erfolgt auf einer Skala von 1 bis 7 (nahezu risikolos bis sehr riskant). Das Produktrisiko wird dabei anhand der durchschnittlichen Schwankung (Volatilität) eines Produkts oder Portfolios definiert.
 

Spezielle Anlageziele und Bedürfnisse

Welche Ziele verfolgt der Anleger mit dem Investment? Hat der Anleger Bedürfnisse, die über die Risikoeinschätzungen hinausgehen? Jeder Anleger hat unterschiedliche Anlageziele, von langfristiger Altersvorsorge bis zur Spekulation. Damit einher geht auch die Frist der Geldanlage. Die Produkte unterscheiden sich stark in der Eignung dafür.

Eine spezielle Anforderung wäre zum Beispiel der Wunsch nach einer nachhaltigen Anlagestrategie.

Die Daten werden von den Anbietern beim Dienstleister WM Daten standardisiert in einer zentralen Datenbank gesammelt und dann von allen Vertriebsstellen und Banken genutzt. Die Einstufung muss von den Anbietern fortlaufend überprüft werden.
 

Wer nutzt die Zielmarktdefinition?

Alle Anbieter wie Banken, Online Broker, Vertriebe und Robo-Advisors müssen Anleger ebenfalls nach diesen Kriterien bewerten und dies ausführlich dokumentieren. Danach oder bereits während der Beratung lassen sich dann die passenden Produkte zuordnen. Sicherlich haben Sie dazu zum Jahreswechsel 2017/2018 von Ihrer Bank ein entsprechendes Formular erhalten. Die Überprüfung muss außerdem jährlich stattfinden, denn die Präferenzen der Anleger und die Einschätzung der Produkte verändern sich mit der Zeit.
 

Welche Auswirkungen hat die Zielmarktdefinition für ETF-Anleger?

ETFs werden von fast allen Anbietern mit den gleichen Zielmarktdefinitionen versehen – schließlich sind die ETFs alle breit gestreute Publikumsfonds, die nur einem Index folgen. Daher reicht auch Basiswissen aus, um ETFs zu erwerben. Die ETFs sind alle zur Vermögensbildung oder zur Vermögensoptimierung zugelassen. Nur die Risiko-Einstufung ist unterschiedlich: Aktien-ETFs landen wegen ihrer hohen Volatilität auf der Skala von 1 bis 7 meist im oberen Bereich, Anleihen-ETFs unterhalb von 4.

Das sollten Sie wissen: Wer seine ETFs selbst mit Hilfe von justETF in einem Musterportfolio oder einem generell breit diversifizierten Portfolio bei einem Online Broker anlegt, spürt keine Änderung durch die Zielmarktdefinition. Sogar der Einsatz risikoreicher Komponenten wie Schwellenländer-ETFs ist problemlos möglich.

Sinngemäß gelten die Regeln auch für Edelmetall-ETCs wie Gold-ETCs. Meist werden diese ETCs wegen ihrer Struktur allerdings mit einem höheren Risiko eingestuft – rechtlich sind es Zertifikate, keine Fonds.

Anders stellt sich die Situation dar, wenn Sie beim Berater oder in der Bank ein ETF-Portfolio kaufen. Dort gilt der Einsatz risikoreicher Beimischungen als Grauzone. Lieber empfehlen sie Ihnen dort einen Dachfonds – mit entsprechend höheren Kosten.

Gar nicht mehr erhältlich sind die meisten ETFs aus den USA. Ohne Zielmarktdefinition ist kein Kauf mehr möglich. Die meisten Online Broker haben ETFs aus den USA daher bereits gestoppt.
 

Wo finden ETF-Anleger Angaben zur Zielmarktdefinition?

Privatanleger können die Zielmarktdefinition in ihrem Format aus 14 Datenfeldern online nicht selbst einsehen. Bislang ist dies nur den Finanzvertrieben möglich, die solche Daten entweder direkt oder über externe Dienstleister einkaufen, um ihren regulatorischen Pflichten nachzukommen.

Ab Ende 2019 soll die Zielmarktdefinition dann in jedem Produktbeiblatt (KID, engl.: „Key Investor Document”) erwähnt werden. Wegen der verspäteten Verabschiedung der entsprechenden Verordnung war es nicht mehr möglich, dies mit dem Start von MiFID II zu verbinden. Im KID könnten Sie dann zum Beispiel einen Text wie diesen hier finden:

„Der DAX-ETF richtet sich an Anleger, die das Ziel der allgemeinen Vermögensbildung/Vermögensoptimierung verfolgen und einen mittel- oder langfristigen Anlagehorizont von mindestens drei Jahren haben. Der DAX-ETF richtet sich an Anleger mit Basiskenntnissen bei der Wertpapieranlage. Der potenzielle Anleger könnte einen finanziellen Verlust tragen und legt keinen Wert auf Kapitalschutz. Der DAX-ETF fällt bei der Risikobewertung auf einer Skala von 1 bis 7 in die Risikoklasse 5.”
 

Besserer Verbraucherschutz durch Zielmarktdefinition

Für Banken und Finanzdienstleister war die Einführung der Zielmarktdefinition eine der größten Herausforderungen beim Vertrieb von Fonds und ETFs. Sie als Anleger erfahren dadurch einen besseren Verbraucherschutz, weil die Verantwortlichkeiten besser geregelt werden. Solange Sie keine Beratung in Anspruch nehmen und Ihre Geldanlage selbst steuern – zum Beispiel mit justETF und einem Online Broker – spüren Sie keine Einschränkungen beim Kauf von ETFs und ETCs.

Unser Tipp: In unserer Academy informieren wir Sie regelmäßig über Änderungen durch die Finanzmarktrichtlinie MiFID II.
 
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