Depot geerbt? So vermeidest du teure Fehler!

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Vom Erbschein bis zur Erbschaftssteuer: Wie du ein geerbtes Depot richtig verwaltest – der komplette Leitfaden

Depot geerbt? So vermeidest du teure Fehler!
 
  • Level: Für alle
  • Lesedauer: 10 Minuten
Was du in diesem Artikel erfährst
 
 
Du hast ein Depot vererbt bekommen und weißt nicht, was du tun sollst? Damit stehst du vermutlich nicht allein da: 300 bis 400 Milliarden Euro werden in Deutschland vererbt oder verschenkt – und zwar jedes Jahr! Das Letzte, was man in so einer Situation im Kopf hat, ist das Vermögen auf dem Konto oder im Depot – das kann ich jedenfalls aus eigener Erfahrung sagen. Es ist aber sehr wichtig, alle Fallstricke zu kennen, denn manche Fehler können dich eine Menge Geld kosten.
Aber keine Sorge: Wir haben 6 Schritte für dich gesammelt, an denen du dich entlang hangeln kannst, wenn du ein Portfolio geerbt hast.

Step 1: Bank informieren

Zunächst musst du die Bank über den Todesfall informieren. Das geht zum Beispiel, indem du die Sterbeurkunde einreichst. Das Konto beziehungsweise Depot läuft erstmal unverändert weiter. Daueraufträge und Lastschriften bleiben bestehen, auch Sparpläne werden weiter ausgeführt. Achte also darauf, dass das Konto ausreichend gedeckt ist, oder stoppe die Abbuchungen.
Letzteres geht aber möglicherweise gar nicht so einfach: Wenn es kein Gemeinschaftskonto war und keine Vollmacht vorliegt, sperrt die Bank alle Zugänge und Karten, damit niemand unbefugt Geld abheben kann – das Gleiche gilt für das Depot. Du kannst dann also nicht einfach Positionen verkaufen!
Selbst wenn du dank einer Vollmacht oder eines Gemeinschaftsdepots Zugriff hast, solltest du nicht vorschnell loslegen: Wenn es andere Erben gibt, darfst du nicht ohne ihre Zustimmung über das Vermögen verfügen. Ihr könnt nur handeln, wenn ihr euch alle einig seid.

Step 2: Zugriff erhalten

Wie bekommst du also Zugriff auf Konten und Depots? Du musst dich gegenüber der Bank als Erbe ausweisen. Dazu gibt es zwei Wege:
  1. Du beantragst einen Erbschein beim jeweiligen Nachlassgericht. Der kostet allerdings Geld. Wie viel, das hängt vom Wert des Erbes ab – Verbindlichkeiten wie zum Beispiel Schulden werden dabei übrigens abgezogen. Liegt der Wert bei 110.000 €, beträgt die Gebühr beispielsweise bei 273 €, sind es 500.000 €, kostet sie 935 €.
  2. Es gibt ein Testament – im besten Fall sogar notariell beglaubigt? Dann kommt die zweite Option in Betracht. Du kannst dich nämlich legitimieren, indem du das Testament und das Protokoll von dessen Eröffnung durch das Amtsgericht vorlegst.
Allerdings kann es in beiden Fällen eine Weile dauern, bis du die nötigen Dokumente beisammen hast.

Exkurs: Die Erbschaftssteuer

Du hast Zugriff auf Konten und Depots? Dann ist jetzt ein guter Zeitpunkt, zu überschlagen, wie viel Erbschaftsteuer fällig werden könnte.
Erstmal die gute Nachricht: Es gibt Freibeträge. Deren Höhe ist abhängig davon, wie nahe der Verstorbene und du miteinander verwandt wart. Für Ehepartner sind es zum Beispiel 500.000 €, für jedes Kind 400.000 € – das gilt übrigens auch für Stiefkinder.
Dann gibt es möglicherweise noch zusätzliche Freibeträge, zum Beispiel wenn du auf die Unterstützung der verstorbenen Person angewiesen warst. Wenn es mehrere Erben gibt, auf die sich das Vermögen aufteilt, und ihr alle nah verwandt wart, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass ihr keine Steuern zahlen müsst.
Ein Beispiel: Dein Opa ist gestorben. Deine Mutter und du erben von ihm insgesamt 600.000 €. Dann müsst ihr keine Steuer zahlen. Denn für deine Mutter gelten die 400.000 € Freibetrag und für dich als Enkel nochmal 200.000 €.
Der Verstorbene und du wart gar nicht verwandt? Dann sind immerhin noch 20.000 € steuerfrei.
Alles, was über dem Freibetrag liegt, musst du versteuern.
Der Steuersatz liegt irgendwo zwischen 7 und 50 %. Wie hoch er genau ist, hängt einerseits vom Wert des Erbes ab, andererseits von deiner Steuerklasse. Achtung: Die hat nichts mit deiner Einkommensteuerklasse zu tun, sondern auch wieder mit deinem Verwandtschaftsgrad.
  • Enge Verwandte wie zum Beispiel Kinder, Ehepartner und Enkel kommen in Steuerklasse 1.
  • Bist du gar nicht verwandt, landest du in Steuerklasse 3.
  • Alle anderen, also Geschwister, Neffen oder Schwiegereltern zum Beispiel, haben Steuerklasse 2.
Ich erkläre es mal an zwei Beispielen.
  1. Wenn du von deinem Vater ein Vermögen in Höhe von 475.000 € geerbt hast, sind 400.000 € vom Freibetrag gedeckt, die restlichen 75.000 € musst du mit 7 % versteuern – du zahlst also 5.250 €.
  2. Du hattest ein sehr gutes Verhältnis zu deiner reichen Nachbarin und sie vermacht dir ihr gesamtes Vermögen in Höhe von 6,5 Millionen Euro? Dann habe ich schlechte Nachrichten: Der Freibetrag von 20.000 € fällt kaum ins Gewicht, den Rest musst du mit 50 % versteuern. Es bleiben also “nur” noch etwas mehr als drei Millionen Euro übrig.
Ein ganz wichtiger Aspekt (gerade im Zusammenhang mit Depots): Der Wert des Depots – der übrigens auch wichtig ist, um den gesetzlichen Pflichtteil zu bestimmen, falls das nötig ist – wird nach dem Stichtagsprinzip festgelegt. Es gilt also der Wert am Todestag. Und das kann ziemliche Auswirkungen haben.
Angenommen, du hast eine Wallet mit einem Bitcoin geerbt und die Person ist Ende April 2022 verstorben. Damals war ein Bitcoin um die 37.000 € wert. Bis du den Erbschein erhalten hast und den Bitcoin verkaufen kannst, sind zwei Monate vergangen – nun ist der Bitcoin nicht mal 19.000 € wert. Steuerlich relevant ist aber nicht der Wert, den du zu diesem Zeitpunkt bekommst, sondern eben die 37.000 €, die der Bitcoin am Todestag wert war.
Und es betrifft nicht nur Krypto: Auch Einzelaktien können innerhalb von kurzer Zeit stark schwanken. Im schlimmsten Fall zahlst du mehr Steuern, als das Depot später überhaupt wert ist.
Was kannst du tun?
Erstmal kannst du in der Steuererklärung fordern, dass der niedrigste Tageskurs angewendet wird. Und du darfst auch fordern, dass der Geldkurs angesetzt wird – der ist günstiger als der Briefkurs.
Wenn es immer noch zu viel ist, kannst du beim Finanzamt beantragen, dass dir die Steuer wegen unzumutbarer Härte erlassen wird. Ob dem Antrag stattgegeben wird, hängt aber vom Einzelfall ab. Lass dich auf jeden Fall von einem Experten beraten!
Außerdem könntest du das Erbe auch ausschlagen. Dazu gibt es eine Frist von sechs Wochen. Sie beginnt, sobald du vom Tod der Person erfahren hast. Aber: Dann bekommst du wirklich gar nichts, auch keine Erinnerungsstücke zum Beispiel.

Step 3: Verschaff’ dir einen Überblick

Als nächstes stellst du fest, was dir da überhaupt vererbt wurde. Im besten Fall hat dir der Verstorbene dazu ein paar Gedanken hinterlassen: Notizen, warum er einzelne Positionen gekauft hat, welche Ziele er damit verfolgt hat und was vielleicht nur “Spielgeld” war. Das hilft dir dabei, zu entscheiden, ob du diese Strategie weiter verfolgen oder ändern willst.
Falls das Depot von einem Berater angelegt wurde, lass dir von ihm erklären, wie die Strategie aussieht. Aber denk dran: Du musst das weder genauso fortsetzen noch alles auf einmal verkaufen. Das entscheidest du ganz in Ruhe – lass dich nicht drängen. In so einer Situation hat man ja auch meist viele andere Dinge im Kopf und zu erledigen. Das Depot muss dabei nicht an erster Stelle kommen.

Du bist Einsteigerin oder Einsteigern und hast keine Ahnung, was du mit dem Depot anfangen sollst?

Informiere dich in Ruhe über das Thema Geldanlage. Du solltest wissen, in was du investierst. Du kannst zum Beispiel unseren Academy-Bereich durchstöbern, aber es gibt auch viele andere seriöse Quellen, zum Beispiel die Bücher von Dr. Gerd Kommer oder Professor Hartmut Walz.
Wichtig ist, dass du dir überlegst, was dein persönliches Anlageziel ist und wie viel Risiko du eingehen kannst und willst. Unter dieser Prämisse schaust du dir das Depot an und überlegst, was bleiben kann und was du lieber verkaufst.
Ganz grundsätzlich kann man sagen: Zertifikate und Hebelprodukte sind eher nichts für Anfängerinnen und Anfänger. Einzelaktien brauchen viel “Pflege” und Kenntnisse. Aktiv gemanagte Fonds sind häufig teuer und bringen in den meisten Fällen nicht mehr Rendite als entsprechende ETFs.
Je nach Größe des Depots solltest du am besten auch einen Steuerberater hinzuziehen. Denn beim Verkauf gibt es steuerlich einiges zu beachten.

Du hast schon Erfahrung mit Aktien, ETFs und Co.?

Sehr gut!
  • Starte mit der Analyse des Depots: Wie sieht die Asset Allocation insgesamt aus? Und wie groß ist der risikoreiche Anteil?
  • Dann gehst du weiter ins Detail und nimmst dir die einzelnen Anlageklassen vor. Welche Titel wurden gekauft? Wie teuer sind sie? Gibt es versteckte Kosten wie Rücknahmegebühren? Möglicherweise gibt es auch Produkte mit Haltefristen, die du erst nach einer bestimmten Laufzeit verkaufen kannst. Und natürlich: Wie haben sich die einzelnen Positionen bisher entwickelt?
  • Vergleiche das Portfolio mit deinen eigenen Investments und überleg dir, ob du deine Strategie jetzt, da du mehr Vermögen zur Verfügung hast, verändern möchtest oder ob du dabei bleiben willst. Dann weißt du auch, wo du ansetzen musst.

Step 4: Depot umziehen

Dieser Schritt ist optional. Aber möglicherweise ist der Broker, bei dem das Depot liegt, nicht der passende für dich. Dann könnte es sinnvoll sein, das geerbte Depot umzuziehen. Wenn du noch auf der Suche nach einem Broker bist, schau dir unseren Online Broker Vergleich an.
justETF Tipp: In unserem Online Broker Vergleich haben wir 17 Broker für dich getestet und zum Beispiel verglichen, in wie viele ETFs du über sie investieren kannst und wie hoch die Kosten fürs Trading sind.
Du solltest aber bedenken, dass so ein Depotübertrag eine Weile dauern kann – bis zu drei Monate gemäß einer Vorgabe der Bafin. Wenn auf deiner Streichliste Assets stehen, die sehr volatil sind, wie zum Beispiel Krypto, solltest du sie möglicherweise noch vor dem Umzug verkaufen.

Step 5: Ausmisten

Jetzt geht’s ans Ausmisten. Dabei fängst du am besten mit dem risikoreichen Anteil an. Ich habe drei Tipps als Entscheidungshilfe für dich:
  1. Eine Position, die weniger als 5 % deines gesamten Portfolios ausmacht, beeinflusst das Endergebnis so gut wie gar nicht. Selbst wenn der Titel in Zukunft steigen sollte, hättest du nicht viel davon, da er nur einen kleinen Teil deines Vermögens ausmacht. Du hast also wenig zu verlieren und viel zu gewinnen, wenn du ihn verkaufst und das Geld erneut investierst.
  2. Suche nach Überschneidungen. Wir raten ja immer dazu, breit zu streuen, aber viele Titel im Depot zu haben, heißt nicht unbedingt, dass es auch breit gestreut ist. Gerade von kleineren Beständen kannst du dich meistens trennen.
  3. Wenn du mehrere, sich überschneidende Titel im Depot hast, und nicht weißt, welchen davon du verkaufen sollst: Schau dir die Kosten an. Welcher ist am teuersten? Der kommt auf die Streichliste.
Du musst aber nicht sofort loslegen. Im Gegenteil: Zuerst solltest du prüfen, wie viel Steuern und Gebühren beim Verkauf anfallen. Möglicherweise ist es sinnvoller, das Ganze langsam anzugehen, zum Beispiel um den Sparerpauschbetrag auszunutzen. 1.000 € an Kapitalerträgen – das heißt Zinsen, Dividenden und eben Gewinne aus Verkäufen – sind für dich jedes Jahr steuerfrei. Diesen Freibetrag solltest du voll ausschöpfen, denn offene Beträge kannst du nicht ins nächste Jahr mitnehmen.
Sind auf deiner Streichliste Positionen, die Verluste eingefahren haben? Das ist gut! Denn damit kannst du Gewinne von anderen Titeln kleinrechnen und so ebenfalls Steuern sparen. Verluste aus Aktiengeschäften kannst du nur mit Gewinnen aus anderen Aktiengeschäften verrechnen, nicht mit denen von Fonds.
justETF Tipp: Du willst es genauer wissen? Dann schau dir unser Deep Dive zum Thema Steuern auf YouTube an.

Step 6: Neu investieren

Den Erlös aus dem Verkauf brauchst du möglicherweise erstmal für die Erbschaftsteuer. Aber dann kommt der schöne Teil: die Gewinne reinvestieren. Wenn du schon länger dabei bist, hast du vermutlich schon eine gute Idee, was du mit dem Geld anfangen willst.
justETF Tipp: Wenn du noch wenig Erfahrung hast, ist ein breit gestreuter Welt-ETF ein guter Start. Um darüber mehr zu erfahren, kannst du kostenlos an unserem 30-minütigen Online-Seminar teilnehmen.
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